Rechtsprechung
LG Aachen, 25.04.2008 - 33g StVK 344/08 |
Zitiervorschläge
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Verfahrensgang
- LG Aachen, 25.04.2008 - 33g StVK 344/08
- OLG Köln, 14.04.2010 - 2 Ws 221/10
Wird zitiert von ...
- OLG Köln, 14.04.2010 - 2 Ws 221/10
Zuständigkeit der an sich örtlich unzuständigen Strafvollstreckungskammer für die …
Die Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Bonn ist zuständig für die Überwachung der durch Beschluss der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Aachen vom 25.04.2008 - 33g StVK 344/08 - bewilligten Strafaussetzung zur Bewährung.